Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ritter GmbH, Köln

I. Allgemeines

1. Für sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Geltung, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

II. Vertragsschluss

1. Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Firma Ritter GmbH, Technologien & Management, Emil-Hoffmannstr. 23, 50996 Köln, Deutschland, zustande.
2. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
4. Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort zu nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
5. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind für die Ausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
6. Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen Sätzen für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der Installationshilfen werden gesondert berechnet.
7. Sofern bei Softwarelieferungen im Handbuch eine Lizenzvereinbarung abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
8. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören Schaltpläne und weitere technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.
9. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 4-6 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware zu liefern und zu berechnen.

III. Preise

1. Es gelten die bei Vertragsschluss durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Bestelldaten unverändert bleiben.
2. Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk in EURO zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden andere Angaben gemacht.
3. Versandkosten, Verpackung, und Versicherung sind in den Preisen nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Bei nachträglichen Vertragsveränderungen können Preisanpassungen vorgenommen werden.
5. Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.
6. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- EUR netto. Bestellungen unter dem Mindestbestellwert werden nur gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR netto angenommen.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht anders angegeben, kann der Käufer die Artikel per Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung bezahlen. Bei Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr von 12,- EUR netto erhoben. Die Fälligkeit der Rechnungen wird individuell vereinbart. Rechnungsregulierung per Scheck erfolgt nur erfüllungshalber und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Der Käufer trägt alle mit den Schecks zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
2. Wechsel nehmen wir nicht entgegen.
3. Wir behalten uns das das Recht vor im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
4. Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Rückhaltung der Zahlung.
5. Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
6. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
7. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.

V. Lieferzeiten, Lieferhindernisse und Rücktrittsrechte

1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt unser Haus verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
2. Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.
3. Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.
4. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtungen, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
5. Sofern wir mit unserem Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefertermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
6. In den Fällen der Ziffer 4. Und 5. Sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Käufer unverzüglich über den Eintritt der benannten Umstände informiert haben und dem Käufer unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistung zurück erstatten.
7. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug aus von uns zu vertretenden Gründen, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, die drei Wochen nicht unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen der Ziffer VIII.

VI. Lieferung und Gefahrenübergang

1. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig.
2. Ist der Besteller ein Kaufmann, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der verkauften Sache während der Versendung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand zur Verfügung gestellt haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
4. Die Versendung der Ware erfolgt stets versichert bis zu einem Warenwert von 500,- EUR netto pro 1 Packstück.
5. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Wünschen zusätzlich versichert.
6. Transportschäden müssen sofort dem Frachtführer gemeldet werden.

VII. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 12 Monaten, wenn der Käufer Kaufmann ist, bzw. 24 Monate, wenn der Käufer ein Nichtkaufmann ist, ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort.
2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir zunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.
3. Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
4. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern lassen, neu liefern oder durch Gutschrift ausgleichen. Dabei bezieht sich die unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen.
5. Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen Kostensätzen Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und die Ersatzteile.
6. Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
7. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
8. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des Gegenstandes nicht befolgt.
9. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
10. Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auch an Software -, die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
11. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt eine Nacherfüllung nach unserer Wahl in angemessener Frist vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir im Einzelfall entscheiden, ob die Nacherfüllung durch Ausbesserung bzw. Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erfolgt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer widerholten Nacherfüllung in angemessener Frist berechtigt. Auch in diesem Fall entscheiden wir zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung.
12. Verweigert uns der Käufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
13. Wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

VIII. Haftungsbeschränkung

1. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
2. In allen sonstigen Fällen sind Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Wir haften nicht für Schäden einschließlich Folgeschäden, die bei Werkleistungen auf Angaben des Bestellers beruhen. Dies sind z.B. Muster, Zeichnungen, Schaltpläne und Vorlagen, die uns im Rahmen eines Werkvertrages vom Besteller zur Verfügung gestellt werden. Wir sind jedoch verpflichtet, den Besteller soweit erkennbar unverzüglich auf die daraus resultierenden Gefahren hinzuweisen. Eine Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter beisteht bei uns nicht.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen werden sollte.
2. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung, Umbildung, untrennbarer Vermischung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen gelten die für uns entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns ab. Die Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Erfolgt Weiterverkauf mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder haben wir nur Miteigentum, so tritt der Käufer schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an uns ab; eine an uns abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem Käufer verbleibenden Restforderung.
3. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu verständigen; der Käufer hat auf Verlangen sämtliche erforderlichen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt, die aus einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen einzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Drittabnehmer zu benennen. Wir sind jederzeit berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen.
4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvorbehalt entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der überschießenden Sicherheiten verpflichtet.
5. Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen.
6. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeit (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind.

X. Ausübung des Widerrufrechtes und Rückgabe

1. Für den Fall der Ausübung des für den Verbraucher geltenden gesetzlichen Widerrufrechtes bei Fernabsatzverträgen wird vereinbart, dass jedes Produkt, das bei uns bestellt wird, vom Käufer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an uns zurückgeben werden kann. Die Angabe einer Begründung für die Rücksendung ist nicht notwendig. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware, die Rückgabefrist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Produktes beim Käufer.
2. Der Rücksendung ist das Original der Rechnung beizufügen, sowie eine Vermerk, dass der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen will. Wir erstatten dann den Kaufpreis abzüglich entstandener Versandkosten oder verrechnen den Betrag mit einer Neubestellung. Ferner wird vereinbart, dass die regelmäßigen Kosten für den Rückversand vom Käufer zu tragen sind, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der Bestellten entspricht.
3. Mangelfreie Waren, die an Unternehmer geliefert wurden, nehmen wir nicht zurück, es sei denn, wir haben der Rückgabe ausdrücklich zugestimmt. Für zurück genommene Ware erhält der Besteller eine Gutschrift, abzüglich einer Kostenbeteiligung von 15% des Waren-Nettowertes. Eine Rückerstattung des Kaufpreises wird nicht gewährt. Die Kosten für den Rückversand trägt stets der Besteller.
4. Bei Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird von uns eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.
5. Sonderanfertigungen und hergestellte Sachen im Sinne des Werkvertrages nach §631 ff. BGB sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen.

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf der Ware ins Ausland UN-Kaufrecht nicht auszuschließen.
2. Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Käufers, ist der Sitz der Ritter GmbH
3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des Käufers.

XII. Salvatorische Klausel

1. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung als vereinbart. Sämtliche Vereinbarungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

Stand AGB 10-2018